Max Reimann

 
 

MichaeI Reimann: immer wieder gibt es Diskussionen über die Zusammensetzung des parlamentarischen Rates. Er bestand aus 65 Abgeordneten, die in den Landtagen durch direkte Einflussnahme der Alliierten gewählt wurden.  So konnte die Zusammensetzung des parlamentarischen Rat keine Widerspiegelung der politischen Kräfte im Land darstellen. Warum die Entscheidung fiel, wird bei seiner Zusammensetzung deutlich. CDU/CSU und SPD konnten je 27 Parlamentarier entsenden, mit fünf Abgeordneten war die FDP vertreten, die anderen Parteien, wie die DP und KPD sowie die Zentrumspartei, waren mit nur je zwei Delegierten anwesend. Die KPD war zu diesem Zeitpunkt, bis auf den bayerischen Landtag, in allen Länderparlamenten vertreten.







Die KPD entsandte ihre zwei Parlamentarier aus Nordrhein-Westfalen. Die Frage für die Parlamentarier lag auf der Hand: Sollten sich die Kommunisten unter diesen Umständen überhaupt am parlamentarischen Rat beteiligen? Max Reimann schilderte in seinem Buch "Entscheidungen 1945 bis 1956" die Abwägung der Parteiführung und das Zustandekommen der Entscheidung. Der Grundsatz, auf den sich der Vorstand der Partei verständigen konnte, lautete, jede Chance innerhalb und außerhalb der Parlamente zu nutzen, um die Schuldigen an Deutschlands Spaltung zu entlarven und damit ein Höchstmaß an demokratischen Grundrechten für die arbeitenden Menschen zu erreichen.  Deshalb verständigte man sich auf die Wahrnehmung im parlamentarischen und außerparlamentarischen Willensbildungsprozess. Die Aufgabe, diese komplexe Arbeit zu erfüllen, übernahmen für den parlamentarischen Rat Max Reimann und Hugo Paul - später Heinz Renner, als Vertreter von Hugo Paul.  Harte Diskussionen und ein zähes Ringen um Einzelpositionen zu den Grundrechten folgten in den nächsten Monaten.  Die Abgeordneten der SPD-Fraktion unter Führung von Carlo Schmidt gaben sich zufrieden mit der neu zustandegekommenen Reihenfolge der Grundrechte im Verfassungspapier. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, in der die Grundrechte am Ende fixiert waren, wurden nun die Grundrechte an den Anfang gesetzt. Max Reimann erklärte, dass ist jetzt darauf ankomme, die Grundrechte zu erweitern. Er verwies auf die Notwendigkeit, dass sich die Rechte des Volkes in der gesellschaftlichen Ordnung wiederfinden müssen! Für ihn war das eine konsequente Umsetzung der freiheitlichen Rechte der Menschen in Deutschland.  Wie viele andere politische Strömungen, traten die Kommunisten für die Enteignung der Monopole, Großgrundbesitzer und für die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft ein. Sie forderten die Gleichstellung von Mann und Frau, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, die Mitbestimmung der Gewerkschaften, ein garantiertes Streikrecht für Arbeiter als Verfassungsgrundsatz, die Gleichstellung der Jugend, das Wahlrecht ab 18 Jahren, ein unverfälschtes Verhältniswahlrecht  und nicht zuletzt die Ächtung des Krieges, wie schon im Art. 69 der hessischen Verfassung von 1946 verankert.  Bemerkenswert war, dass noch 1945 selbst die CDU in einem Programm antikapitalistische Forderungen fixiert hatte. Die SPD Führung warf der KPD sogar vor, nicht konsequent sozialistisch zu sein, da sie einzig und allein die Enteignung der Monopole und nicht die aller Kapitalisten forderte. Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz mit 53  ja Stimmen  und 12 Nein-Stimmen beschlossen.  Die Gegenstimmen setzten sich zusammen aus den Vertretern der KPD und den Abgesandten der CSU unter Führung von Franz Josef Strauß.  Diese begründeten ihre Ablehnung damit, dass im Grundgesetz zu viel Demokratie  enthalten wäre. Die Ratifizierung des neuen Verfassungsvertragvertrages  erfolgte dann am 18. und 21. Mai 1949 durch mit zwei Drittelmehrheit in den vorhandenen Landtage.  Mit der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 war der Rechtsetzungsprozess beendet.  Eine geplante Volksabstimmung zum Gesetz wurde nie realisiert. Damit ist das Grundgesetz bis zum heutigen Tag keine aus dem Volk souveräner Vorgang gegangene Verfassung.

 Die KPD Vertreter fixierten ihre Ablehnungsgründe des Grundgesetzes wie folgt:

1. Das Grundgesetz war die Spaltungsurkunde Deutschlands. Es ging hervor aus einem einseitigen, im Widerspruch zu den Potsdamer Verpflichtungen, ergangenen Befehl der westlichen Besatzungsmächte. Es stellte die Sicherung der Macht- und Profitinteressen des Großkapitals, der Schuldigen an der Katastrophe von 1945, höher, als die Interessen der Mehrheit der Menschen im Land. Dazu konnten die Kommunisten nicht ja sagen.

2. Die im Grundgesetz verkündeten demokratischen Rechte gingen den Kommunisten nicht weit genug. Es fehlten und fehlen - anders als in der UNO-Deklaration der Menschenrechte von 1948, in einigen Länderverfassungen der Bundesrepublik und insbesondere in der DDR-Verfassung usw. festgeschrieben - die wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte und ihre Einklagbarkeit. Ausdrücklich stimmten Max Reimann und Heinz Renner den im Grundgesetz verankerten Grundrechten zu, betonten aber gleichzeitig, dass sie im Rahmen der Herrschaft des Großkapitals ständig bedroht sein würden und deshalb nicht ausreichten.

Als Reimann und Renner die Unterschrift unter das Grundgesetz  versagten, begründete das Max Reimann mit folgenden Worten: "Sie, meine Damen und Herren haben diesem Grundgesetz, mit dem die Spaltung Deutschlands festgelegt ist, zugestimmt. Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben." (Max Reimann: Entscheidungen) 



Fotos aus dem parlamentarischen Rat


 

Der parlaentarische Rat